SolarWorld - mehr Schein als Sein?

Solarmodule

Freitag, 27. März 2015 um 14:48

Ein weiteres Problem stellt die Position „Eventualverbindlichkeiten“ dar. In dieser Bilanzposition, die unter dem Punkt 42 zusammengefasst ist, sind mögliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zusammengefasst, die unter Umständen zum Tragen kommen können.

Es läuft in den USA seit März 2013 ein gerichtliches Verfahren mit einem Silizium-Lieferanten gegen die SolarWorld-Tochtergesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH. Grund der Klage eines Lieferanten ist die Nichtabnahme von Silizium aus langfristigen Verträgen.

Der Lieferant macht Ansprüche aus dem Vertrag sowie Schadensersatzforderungen geltend, die sich auf insgesamt 676 Mio. US-Dollar belaufen. Diese Position befindet sich unverändert im Geschäftsbericht 2014 wieder. Das Problem: Die geforderte Summe übersteigt die liquiden Mittel von SolarWorld um ein Vielfaches. Die liquiden Mittel der SolarWorld belaufen sich laut Bilanz 2014 auf rund 177 Mio. Euro.

Ein weiteres Problem taucht im Geschäftsbericht 2014 auf. Einige Gläubiger von alten Anleihen haben während der finanziellen Restrukturierung der SolarWorld AG in 2014 ihre Bonds gekündigt. SolarWorld hält die Kündigungen für nicht wirksam. Das LG Frankfurt am Main hat in verschiedenen Verfahren die Klage der Anleihe-Gläubiger zwar abgewiesen, allerdings hält das OLG Frankfurt die Kündigungen, die zwischen der Einberufung der Gläubigerversammlungen am 5. und 6. August 2013 und der jeweiligen Gläubigerversammlung selbst erklärt wurden, für wirksam.

Gegen dieses Urteil hat die SolarWorld AG Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Ausgang ist noch offen. Weitere Verfahren sind laut Geschäftsbericht 2014 vor dem LG Bonn und dem OLG Köln rechtshängig. Bei negativem Ausgang der Verfahren müsste SolarWorld die gekündigten Anleihen zum vollen Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen tilgen. (lim/rem)

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