Solarenergie im Koalitionsvertrag: Licht und Schatten

Erneuerbare Energien: Solar

Mittwoch, 7. Februar 2018 um 13:12
BSW-Solar

BSW: Koalitionsvertrag bietet Chancen für stärkeren Ausbau von Solar- und Speichertechnologie, enthält aber auch erhebliche Defizite – schnelle Umsetzung und Nachbesserungen erforderlich

Pressemitteilung des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. vom 7. Februar 2018

Berlin, den 7. Februar 2018 – Der Koalitionsvertrag bietet nach Ansicht der Wirtschaft Chancen für einen stärkeren Ausbau der Solar- und Speichertechnologien. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass Union und SPD das Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) erhöhen wollen. Drastisch gesunkene Kosten für die Errichtung neuer Solaranlagen ermöglichen dies. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, den EE-Anteil am Stromsektor bis 2030 von derzeit 36 auf 65 Prozent auszubauen.

„Von einer schnellen Konkretisierung, Unterfütterung und Umsetzung der angekündigten Vorhaben wird es jetzt abhängen, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Eine Verständigung auf weiterführende Maßnahmen sei zur Absicherung der Klimaziele im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor unverzichtbar – spätestens im Rahmen des für 2019 angestrebten Klimagesetzes.

Nach BSW-Einschätzung enthält der Koalitionsvertrag einige Lichtblicke, aber auch erhebliche Defizite. Neben der Heraufsetzung der EE-Ausbauziele begrüßt die Interessenvereinigung der Solar – und Speicherunternehmen die angekündigten Photovoltaik-Sonderausschreibungen, die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie geplante Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom, Speicher und EE-Exporte.

Eher enttäuschend und ausbaufähig sind aus Sicht des BSW die Aussagen der Koalitionspartner zu den Themen CO2-Bepreisung, Kohleausstieg, EE-Wärmestandards sowie Eigen- und Direktversorgung. Körnig: „Die Einführung einer längst überfälligen CO2-Bepreisung darf nicht von einem Konsens auf G20-Ebene abhängig gemacht werden. Die Herstellung fairer Investitionsbedingungen duldet keinen weiteren Aufschub und sollte nach dem Vorbild anderer Länder notfalls zunächst auch im nationalen Alleingang durchgesetzt werden. Überfällige politische Richtungsentscheidungen lassen sich nicht an Kommissionen auslagern.“

Hintergrund

Zu den konkretesten energiepolitischen Verständigungen im Koalitionsvertrag zählt sicherlich die Ankündigung von Sonderausschreibungen für die Photovoltaik und Windkraft. Mit der zusätzlichen Photovoltaik-Kraftwerksleistung von jeweils zwei Gigawatt in den Jahren 2019 und 2020 will die Bundesregierung die erhebliche CO2-Einsparlücke zu den Klimazielen 2020 verringern.

Körnig: „Um die erhoffte Wirksamkeit bereits im nächsten Jahr zu erreichen, ist eine Aufstockung des Solarpark-Auktionsvolumens noch in diesem Frühjahr erforderlich.“ Wenn die Bundesregierung 2030 die Klimaziele nicht erneut verfehlen wolle, dürfe die Aufstockung der Ausschreibungen zudem keine Eintagsfliege bleiben.

„Im für 2019 angekündigten Klimagesetz müssen Auktionsvolumen in der Größenordnung von jährlich drei Gigawatt auch für die Folgejahre fixiert werden.“ Bislang werden von der Bundesnetzagentur jährlich lediglich 600 Megawatt PV-Kraftwerksleistung ausgeschrieben.

Genauso wichtig wie die Errichtung großer ebenerdiger Solarparks ist nach BSW-Angaben die Zunahme von PV-Investitionen im verbrauchsnahen Gebäude- und Quartierssektor. Eine Belebung der Installationszahlen in mindestens gleicher Größenordnung wie im PV-Kraftwerksmaßstab muss hier durch den Abbau von bürokratischen Hürden, Ausbaudeckeln, Abgaben und Umlagen kurzfristig erreicht werden.

Meldung gespeichert unter: Bundesregierung, BSW-Solar, Solartechnik, Verbände

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