SMA Gründer verschenken Aktien
Der Poolvertrag sieht vor, dass die Stimmrechte aus den Aktien, welche eine Sperrminorität ausmachen, nur einheitlich ausgeübt werden sollen. Für SMA bedeutet dies, dass Meinungsverschiedenheiten in der nächsten Generation nicht zu Lasten des Unternehmens ausgetragen werden können.
Im Rahmen der Poolbildung hatten die Gründer Günther Cramer, Peter Drews, Prof. Dr. Werner Kleinkauf und Reiner Wettlaufer kurzzeitig die Beteiligungsschwelle von 30 Prozent überschritten. Durch die gleichtägig durchgeführte Schenkung wurden diese jedoch durch die Bafin von der Pflicht eines Übernahmeangebotes an die Aktionäre befreit. (vue/rem)
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Meldung gespeichert unter: SMA Solar Technology, Solartechnik
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