Sky Deutschland hat falsche Zahlen angegeben

Dienstag, 23. November 2010 um 10:18

Darüber hinaus sei im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 und im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 der Geschäfts- oder Firmenwert um 248,4 Mio. Euro bzw. 251,9 Mio. Euro zu hoch angesetzt worden. Die Sky Deutschland AG hätte den Erwerb der Sublizenz der Bundesligarechte von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft der Unitymedia GmbH, und den damit verbundenen Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Übernahme von Verträgen und einigen Angestellten nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3.4 verbuchen dürfen.

Außerdem sei im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 die Ertragslage um mindestens zehn Mio. Euro zu hoch angegeben worden. Die Gesellschaft hatte im Jahr 2005 ein Paket von Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechten für die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 von der FIFA erworben und 2008 einen Teil der Free-TV-Sportübertragungsrechte weiterveräußert. Sky habe die Anschaffungskosten unzutreffend auf die Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechte aufgeteilt. Dadurch sei ein zu niedriger Anteil der Anschaffungskosten den ausgewiesenen Umsatzerlösen als Aufwand zugeordnet worden.

Schließlich sei auch im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2008 nicht ausreichend über bestehende Risiken für die Finanzlage des Konzerns wegen einer kurzfristig drohenden Verletzung von Kreditbedingungen in den Finanzierungsverträgen und einer hieraus resultierenden Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Banken zum 30. September 2008 hingewiesen worden.

Die Feststellungen der BaFin haben aktuell noch keine bilanziellen Auswirkungen. Nach Angaben der Sky Deutschland AG hält das Unternehmen die Feststellungen der BaFin für unzutreffend und wolle die beanstandeten Punkte gerichtlich überprüfen lassen.

Sollten die Feststellungen der BaFin vor Gericht bestätigt werden, so würde die Sky Deutschland AG möglicherweise ihre Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 korrigieren müssen. Darüber könnten Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter drohen. (maw/rem)

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