Sieg für Infineon: Einstweilige Verfügung gegen Produkte aufgehoben
Nun hat der Beschluss des Gerichtes vom 17. November 2009 den Antrag von Volterra auf Erlass einer Einstweiligen Unterlassungsverfügung im Patentrechtsstreit gegen die Infineon Technologies AG, Infineon Technologies North America Corp. und Primarion Inc. abgewiesen. Als Folge des Beschlusses kann Infineon die Produkte mit monolithisch integrierter Leistungsstufe ohne jegliche Beschränkung herstellen, vermarkten und vertreiben. Des Weiteren entschied das Gericht, dass der Patentverletzungsvorwurf von Volterra nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden würde. (jas/rem)
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Meldung gespeichert unter: Infineon Technologies, Halbleiter
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