SAP nimmt Stellung zum EuGH-Urteil bezüglich des Safe-Habor-Abkommens
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WALLDORF (IT-Times) - Anfang dieser Woche hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung bezüglich der Datenspeicherung in den USA getroffen. Davon ist auch die SAP S.E. betroffen.
Die deutsche SAP S.E. verfügt über Rechenzentrumskapazitäten in Europa, den USA und in anderen Ländern. Der Walldorfer Softwarekonzern bemüht sich nach eigenen Angaben, seinen Kunden Dienstleistungen nach den für sie geltenden Bestimmungen lokal anzubieten.
Gleichzeitig teilte SAP jedoch mit, dass mit dieser „Flexibilität“ die Probleme der Branche nicht gelöst seien. Die Rechts- und Planungssicherheit für einen freien und sicheren Datenverkehr zwischen Europa, den USA und anderen Regionen sei für datenbasierte Geschäftsmodelle entscheidend.
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Meldung gespeichert unter: Cloud Computing, SAP, Software
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