SAP lässt es gut sein – keine Berufung gegen Urteil zu Gebrauchtsoftware

Enterprise Ressource Planning (ERP) - Software

Mittwoch, 16. Juli 2014 um 16:04
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WALLDORF (IT-Times) - SAP zieht die Berufung im Rechtsstreit mit Susensoftware zurück. Der deutsche Softwarekonzern wollte dem Nordrhein-Westfälischen Unternehmen den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen verbieten.

SAP hatte gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 Berufung eingelegt, dass dem Software-Händler Susensoftware den Handel mit gebrauchten SAP-Lizenzen erlaubte. Der Walldorfer ERP-Entwickler hatte mithilfe seiner AGBs verhindern wollen, dass die Software auch gebraucht gehandelt werden könne. In den AGBs hieß es "Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP". Susensoftware hatte gegen diesen Paragraphen geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen. Die kurz nach dem Urteil eingelegte Berufung zog SAP nun zurück, ohne genauere Gründe zu nennen.

Meldung gespeichert unter: SAP, Software

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