S.A.G. Solarstrom: Präventives Vergleichsverfahren für italienische Tochter

Solarkraftwerke

Montag, 23. Dezember 2013 um 13:03

Während des Verfahrens dürfen Forderungen gegenüber der S.A.G. Solar Italia s.r.l. nicht vollstreckt werden. Innerhalb von maximal 180 Tagen muss die Gesellschaft den Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreiten. Im Rahmen des Verfahrens wird der Geschäftsbetrieb der S.A.G. Solar Italia fortgeführt. Vergangene Woche wurde das Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702100) eingeleitet. Das Unternehmen erhält einen Sachverwalter als Beistand, arbeitet jedoch in Eigenverwaltung. (lim/haz)

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