S.A.G. Solarstrom erweitert Aktienrückkaufprogramm
Für das nun aktuelle Programm darf die Bank täglich nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen Handelsvolumens an allen deutschen Wertpapierbörsen, an den vorangegangenen zwanzig Handelstagen, nicht überschreiten. Der Erwerbspreis wird dabei als arithmetisches Mittel unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren berechnet.
Die von S.A.G. Solarstrom AG so erworbenen Aktien dürfen, dank einer Ermächtigung der Hauptversammlung, zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Auch eine Veräußerung gegen Sachleistung gehört dazu, insbesondere im Zusammenhang mit Akquisitionen oder Beteiligungen. Ob derzeit entsprechende Pläne verfolgt werden, ließ die S.A.G. Solarstrom unterdessen allerdings offen. (kat/ami)
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