Rückwärtssuche von Handy- oder Festnetz-Telefonnummern: So funktioniert es.

Telefonnummern

Jeden ist das schon einmal passiert - unbekannte Telefonnummern im Display des Festnetz- oder Mobiltelefons und die Frage, wer oder was dahintersteckt. Es könnte ja etwas Wichtiges sein und da kann die Rückwärtssuche helfen.

Telefonnummer - unbekannt - Festnetz

Geschichte

In Deutschland war die Rückwärtssuche eine lange Zeit sogar verboten. Grundlage war der §14 der Telekommunikations-Datenschutzverordnung. Erst der §105 des Telekommunikationsgesetzes schaffte im Jahr 2004 die Grundlage zur Erlaubnis der Rückwärtssuche in Deutschland.

Rückruf bei unbekannten Telefonnummern - Wer oder was dahinter steckt

Mithilfe der Rückwärtssuche - auch Inverssuche genannt -  lassen sich Namen und Anschrift (Ort und Straße) des unbekannten Anrufers ermitteln. Einfacher wäre es natürlich, zurückzurufen. Das sollten Sie allerdings lieber bleiben lassen.

Oftmals verbergen sich nämlich dahinter Marketing-Agenturen oder Call-Center, die Ihnen irgendetwas verkaufen wollen. Auch rufen Meinungsforschungsinstitute an, um Ihre Meinung zu bestimmten Themen für ihre Statistiken anzufragen.

Oder es sind Kriminelle, die eine teure Service-Telefonnummer (Nummerngassen (0900-/0137-/0138-) vorgeschaltet haben und auf die Neugier der Teilnehmer hoffen. Derartige Dienste können auch schon mal 30 Euro pro Anruf kosten.

Mit Hilfe eines sogenannten Ping-Anrufs, das Telefon oder das Mobiltelefon klingelt nur sehr kurz, versuchen Kriminelle Neugier zu schüren, um einen Rückruf zu provozieren, der dann auf einer teuren Leitung landet.

Es könnte sich allerdings auch um alte Freunde und Verwandte handeln, die ihre Telefonnummern gewechselt haben, oder deren Telefonnummern Ihnen im Display aus den verschiedensten Gründen als „unbekannt“ angezeigt werden.

Auch könnten Behörden versuchen, Sie telefonisch wegen einer wichtigen Angelegenheit zu erreichen. In diesen Fällen lohnt sich die Rückverfolgung mit Hilfe der Rückwärtssuche unter Umständen.

Ermittlung oftmals nicht möglich

Die Rückwärtssuche funktioniert dann nicht, wenn der unerwünschte Anrufer die angezeigte Telefonnummer fälscht.

Will man dagegen vorgehen und den Absender herausfinden, so bleibt einem oftmals nur der Gang zum Rechtsanwalt bzw. zum Gericht. Das aber ist mit hohen Kosten und Risiken verbunden.

Ganz schwer wird es insbesondere dann, wenn der Anrufer im Ausland sitzt. Abmahnungen bzw. Unterlassungserklärungen können sie dann nur schwerlich zustellen.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...