RTL gegen ARD und ZDF
Der Streit um die digitalen Inhalte besonders der öffentlich-rechtlichen Sender ist bereits seit mindestens 2003 publik. Neben der Verweildauer von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendungen war auch lange Zeit die Frage, welche Inhalte ARD und ZDF überhaupt auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung stellen dürfen. Kritikpunkt war hier, dass beide Sender als öffentlich-rechtliche Anstalten gebührenfinanziert sind und damit auch die Internetaktivitäten der Sender durch die Rundfunkgebühren gestützt werden - was von Kritikern als unlautere Unterstützung und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privater Anbieter gesehen wurde.
So mussten die öffentlich-rechtlichen Sender einen Test einführen, um ihre Angebote zu überprüfen. Dabei orientiert man sich vor allem am Vorbild der BBC, die ihre Angebote mit dem Public-Value-Test prüft. In Deutschland wurde 2009 schließlich der Drei-Stufen-Test eingeführt, anhand dessen die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre telemedialen Angebote in drei Stufen prüfen. (vha/rem)
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