Rocket Internet: Neues von der Hauptversammlung
Internet-Inkubator
BERLIN (IT-TIMES) - Der Internet-Inkubator Rocket Internet hat heute die erste ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Alle vom Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagenen Beschlüsse seien dabei abgesegnet worden.
Neben neuen Aufsichtsratsmitgliedern hat die Gesellschafterversammlung der Rocket Internet GmbH am 23. Juni 2014 bekannt gegeben, die bestehenden Ermächtigungen zur Begebung von Schuldverschreibungen sowie das entsprechende Bedingte Kapital 2014/III teilweise aufzuheben und eine neue Ermächtigung sowie ein neues Bedingtes Kapital 2015 zu schaffen.
Demnach beträgt das Volumen des neuen Genehmigten Kapitals 2015 rund 41 Prozent des aktuellen Grundkapitals von Rocket Internet. Zusammen mit dem noch nicht ausgenutzten Genehmigten Kapital 2014 steht damit insgesamt ein genehmigtes Kapital in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstbetrages von 50 Prozent des aktuellen Grundkapitals zur Verfügung.
Das zulässige Emissionsvolumen für Schuldverschreibungen und Genussscheine soll indes auf zwei Mrd. Euro von zuvor 960 Mio. Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung erhöht werden.
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