Roaming-Gebühren in Europa endgültig abgeschafft
EU-Roaming
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Reisezeit ist Roaming-Zeit
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 15. Juni 2017 ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen, als wären sie zu Hause. Anders als in der Vergangenheit dürfen für Anrufe, SMS und die Nutzung mobiler Daten in den EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden.
Damit sind Anrufe und das Versenden von SMS innerhalb der Europäischen Union zum Heimattarif möglich. Auch für den Versand von Urlaubsfotos vom Strand können die Verbraucherinnen und Verbraucher das inländische Datenvolumen nutzen. So können beispielsweise Flatrates in der EU so genutzt werden wie zu Hause.
Bundesnetzagentur zuständig für die Einhaltung der Roaming-Regelungen in Deutschland
Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Einhaltung der Roaming-Regelungen in Deutschland. Dazu wird die Bundesnetzagentur den Markt sorgfältig beobachten und Fälle, in denen Roaming-Aufschläge verlangt werden, genau überprüfen.
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