Rentenversicherung - was hinter Beitrag und Leistung der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge eigentlich steckt

Altersvorsorge

Die gesetzlichen Renten werden in Zukunft nicht mehr ausreichen, um den täglichen Lebensbedarf von Versicherten zu finanzieren - es drohen Versorgungslücken bis hin zur Altersarmut. Einen kleinen Überblick über das Thema erhalten Sie in diesem Beitrag.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist eine Pflichtversicherung und Teil der deutschen gesetzlichen Sozialversicherungen, die größtenteils der Altersvorsorge für Beschäftigte (Arbeiter und Angestellte) dienen.

Versichert werden bei der GRV das Alter (Altersrente), die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod (Hinterbliebenenrente). Zudem bieten die Träger Leistungen für die medizinische und berufliche Rehabilitation. Es gilt dabei der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Deshalb gilt vor Erreichen des Renteneintrittsalters von Altersrenten der Grundsatz „Reha vor Rente“. Rechtsgrundlage für die Rentenversicherung bietet das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI).

Zu den Sozialversicherungen zählen neben der Gesetzliche Rentenversicherung die Gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Es gilt dabei das solidarische Prinzip eines Generationenvertrages, wobei abhängige Beschäftigte während ihres Arbeitslebens für die Renten der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Personen aufkommen sollen (Umlageverfahren).

Gleichzeitig erwerben sie selbst einen Anspruch auf eine Altersrente (Rentenanspruch). Die zu zahlenden Beiträge zur Altersvorsorge werden dabei in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet.

Die (paritätischen) Beitragszahlungen reichen allerdings heutzutage nicht mehr aus, sodass zusätzlich ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln erfolgt, um die Finanzierung der Rente sicherzustellen.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind die Deutsche Rentenversicherung (Bund) sowie 14 regionale Rentenversicherungsträger und zwei Träger auf Bundebene (Knappschaft Bahn-See).

Wird die Altersrente für die Regelaltersgrenze beantragt, wird die Rente ohne Abschläge bezahlt. Wer vor der Regelaltersgrenze seine Rente beantragt, erhält entsprechend weniger Rente und vice versa.

Die Höhe der ausgezahlten Rente ist dabei von verschiedenen Parametern abhängig, unter anderem von den eingezahlten Beiträgen, und wird nach der Rentenformel ermittelt.

Seit dem seit 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers.

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