Regulierer senkt Preise für Teilnehmeranschlussleitung nur unzureichend

Dienstag, 31. März 2009 um 18:15

„Ihrer Entscheidung hat die BNetzA allerdings ein veraltetes Kostenmodell zu Grunde gelegt“, kritisiert Grützner. Es berücksichtige nicht, dass in Zukunft praktisch keine Kupferleitungen mehr verlegt würden, sondern Glasfasern. „Mit dem neuen Modell hätten die Preise sehr viel deutlicher sinken müssen“, ist sich Grützner sicher. Für die Anwendung einer zeitgemäßen Berechnungsmethode spricht sich das vom VATM in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Jürgen Kühling von der Universität Regensburg aus. Auch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass nicht allein auf rein hypothetische Wiederbeschaffungswerte abgestellt werden darf.

„In dieser Situation hat es auch wenig mit Planungssicherheit zu tun, wenn der Regulierer die nach einer veralteten Berechnungsmethode ermittelten Preise weiterhin für zwei Jahre festlegt“, kritisiert Grützner. „Die BNetzA hätte die Befristung auf maximal ein halbes Jahr verkürzen müssen, um zumindest zeitnah die EuGH-Vorgaben umzusetzen und ein neues Berechnungsmodell einzuführen“, erläutert Grützner.

„Für den Wettbewerb bleibt die Entscheidung daher kritisch. Auch wenn die TAL-Miete heute minimal gesenkt wurde, werden der DTAG damit langfristig zu Lasten des Wettbewerbs feste Einnahmen verschafft, die deutlich über ihren tatsächlichen Kosten liegen“, zieht Grützner Resümee.

Informationen:

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