Regulierer schafft mit VDSL-Zugangs-Entscheidung Grundlage für weiteren Breitbandausbau

Montag, 7. Dezember 2009 um 12:36

Ein weiterer Punkt, der Planungssicherheit schafft, ist eine verbesserte Informationspflicht. So müssen Informationen über die Multifunktionsgehäuse und Anschlussparameter bis zum 1. April 2010 vorliegen.

Ähnlich wichtig für die zukünftigen Investitionsentscheidungen in schnelle Glasfasernetze sind die Zugangsregeln zu Leerrohren. „Diesen wird eine immer größere Relevanz zukommen, nicht nur für den VDSL-Zugang, sondern auch für den gesamten Glasfaserausbau bis zum Haus", unterstreicht Grützner: Hier wollte die DTAG überdimensionierte Leistungen zu entsprechend überteuerten Preisen anbieten, die den Ausbau gehemmt hätten. Die Regulierungsbehörde habe nun bei der Bereitstellung von Leerrohrkapazitäten eine marktverträglichere Größeneinheit – in Viertelrohr – festgelegt. „Möglich und noch förderlicher wäre allerdings eine noch kleinere Einheit gewesen", so der Geschäftsführer des VATM. Für den Fall, dass keine Leerrohrkapazitäten mehr frei sind, muss die Telekom Zugang zu ihren ungenutzten Glasfasern gewähren. 

„In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die Telekom dem Beschluss der Bundesnetzagentur auch folgt oder wie beim Zugang zum Schaltverteiler einen `operativen Kleinkrieg´ beginnt. Leider haben etwa Erfahrungen bei Pilotbetrieben gezeigt, dass die DTAG versucht, Beschlusspassagen anders zu interpretieren", warnt Grützner.

„Darüber hinaus müssen jetzt zügig in einem gesonderten Verfahren die Preise für diese Leistungen festgelegt werden. Die Telekom ist am Zug. Sie muss schnell die Entgelte beantragen, damit  der Ausbau des Netzes ohne weitere Verzögerung vorangehen kann. Wir haben durch die Verhinderungsstrategie der Telekom schon sehr viel Zeit verloren. Erst nach Abschluss des Entgeltverfahrens wird sich endgültig zeigen, ob der VDSL-Ausbau nun zu einer Erfolgsgeschichte werden kann oder durch zu hohe Preise die Beschlüsse ins Leere laufen", betont der VATM-Geschäftsführer.

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