Reform des Urhebervertragsrechts: BIU begrüßt stärkere Berücksichtigung der Games-Branche
Urhebervertragsrecht
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Berlin, 16. Dezember 2016
Damit berücksichtigt die verabschiedete Reform, wie vom BIU gefordert, die in der Games-Entwicklung im Vergleich zu anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen, die deutlich internationaler, teamorientierter und komplexer sind als beispielsweise in der Buch- und Musikbranche. So gelten die Ausnahmen für die Entwicklung von Computerprogrammen etwa beim jährlichen Auskunftsanspruch, dem Zweitverwertungsrecht und dem Verbandsklagerecht.
Der BIU hatte das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an eng begleitet, unter anderem mit mehreren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fassungen des Gesetzesentwurfs sowie zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern des Bundesjustizministeriums, etwa auf dem BIU Sommerfest. Gemeinsam mit weiteren Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft wie ARD, ZDF, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hatte der BIU zu Beginn der Diskussionen auch ein Event zur Reform des Urhebervertragsrechts mitveranstaltet und hierbei auf die möglichen Gefahren für den Games-Standort Deutschland hingewiesen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt voraussichtlich am 1. April 2017 in Kraft.
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