Recht auf Vergessen: Frankreich weist Google in die Schranken
Google soll Recht auf Vergessenwerden weltweit umsetzen
PARIS (IT-Times) - Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Googles Beschwerde gegen die Entscheidung auf das „Recht auf Vergessen“ formal zurückgewiesen und den Internetgiganten angewiesen, weiter entsprechende Informationen auf Wunsch des Nutzers aus Suchergebnisseiten zu entfernen.
Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014 haben Menschen in Europa ein „Recht auf Vergessenwerden“. Google-Nutzer können die Suchmaschine dazu auffordern, Suchergebnisse zu löschen, die nicht mehr länger relevant sind. Allerdings verbleiben die Informationen damit weiter im Netz auffindbar.
Zwar löscht Google die Suchergebnisse auf Anfrage auf seiner französischen Seite Google.fr, jedoch nicht auf Google.com und anderswo. Die französischen Behörden fordern daher, dass Google die Rechtlinie (Recht auf Vergessenwerden) auch weltweit anwendet.
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