Provider gegen Kinderpornografie unterzeichnen Vertrag
Auch wenn die Bundesregierung betont, dass eine eventuelle Haftung durch dieses Vorgehen, für die einzuleitende Sperrung einer Internetseite, allein beim BKA liege, sind nicht gleich alle Provider mit an Bord. So stellt sich besonders der Büdelsdorfer Provider freenet AG (WKN: A0EAMM) quer, welcher sich eigens mit einer Pressemitteilung zu Wort meldete. Zwar unterstützte man „den Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet“, „die Unterzeichnung der vom BKA vorgelegten Vereinbarung“ lehne man dennoch ab.
Freenet ist eigenen Angaben nach der Ansicht, dass die „gewünschten Sperrmaßnahmen (…) Grundrechte der Bürger, insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzen. Hintergrund dieser Äußerung ist, dass auch „unbescholtene Internetbenutzer“ überprüft würden. Mit der Nichtunterzeichnung will man deshalb vermeiden, sich in einem Rechtsunsicheren Raum zu bewegen. Folglich forderte freenet auch eine Anpassung der Gesetze um dieses zu vermeiden.
Die Frage bleibt jedoch, ob es freenet später schafft, mit an Bord zu kommen; so soll das Sperren der Seiten laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nur ein erster Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie sein. Die Familienministerin Ursula von der Leyen betonte hierzu, dass „die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer (…) weiterhin an oberster Stelle“ stünde „und (…) auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt" werde. (vue/rem)
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