ProSiebenSat.1 Media AG zieht bei BaFin Entscheid den Kürzeren
Bei einer dieser konzerninternen Umstrukturierung sähen sich die außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft keinem neuen Konzernwillen gegenüber, was man zunächst befürchtet hatte. Die Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung bleibt von der Umstrukturierung unbeeinflusst. Daher sei auch nach Eintritt der übernahmerechtlich relevanten Situation der Kontrollerlangung keine Änderung in der Unternehmensführung zu erwarten.
Der bezweckte Schutz, die Aktionäre der Zielgesellschaft vor einer Veränderung der materiellen Kontrolle über die Zielgesellschaft zu schützen, ist nach Entscheid er BaFin nicht berührt. Daher sei die Abgabe eines Pflichtangebotes nicht angemessen. (kab/rem)
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