Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 13. März 2008; Themenbereich Telekommunikation
"Ich werde mich für eine Stärkung und Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit der Regulierer einsetzen. Der Zeitpunkt der Diskussion über einen neuen europäischen Rechtsrahmen spielt für mich eine wesentliche Rolle bei der Übernahme dieser Funktion. Die europäische Zusammenarbeit der Regulierer hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht und bildet ein unbürokratisches und effizientes Netzwerk, um einheitliche Marktbedingungen in Europa herzustellen. Ich hoffe, es wird uns gelingen, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der IRG/ERG auch im Rahmen der laufenden Debatten im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament zu untermauern", sagte Kurth in Bonn.
Die ERG wurde als Beratungsgremium geschaffen, um die Europäische Kommission zu unterstützen, den gemeinsamen Markt für elektronische Kommunikation und Dienste zu entwickeln und eine konsistente Umsetzung des Europäischen Rechtsrahmens sicher zu stellen. Bei ihrer Arbeit beachtet die ERG die in Art. 8 der Rahmenrichtlinie (2002/21/EC) festgelegten Leitlinien, den Wettbewerb zu fördern, die Entwicklung des Binnenmarktes zu unterstützen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU Mitgliedsstaaten zu wahren.
Die ERG setzt sich aus den nationalen Regulierungsbehörden Europas zusammen. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten und die vier EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein verfügen über eine Vollmitgliedschaft, die drei Beitrittskandidaten zur Europäischen Union Türkei, Kroatien und Mazedonien beteiligen sich als Beobachter.
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