Premiere unterliegt mit Schadensersatzforderung vor Gericht
Damit verhält sich Premiere bei Kathrein ähnlich wie die internationalen Musiklabels beim Internetportal „The Pirate Bay“: An die Nutzer, also diejenigen, die den Schaden verursachen, kommt man nicht ran, deshalb versucht man es nun eine Ebene höher. Hatten die Musiklabels allerdings Erfolg, wies das Landgericht München die Premiere-Klage ab. Der Grund: Bei den Geräten handele es sich um - nicht von Kathrein - aus China eingeführte Systeme.
Zwar hatte auch Premiere Kenntnis davon, warf Kathrein allerdings vor, davon gewusst zu haben, da der Kathrein-Hauptgesellschafter Anton Kathrein auch an dem anderen Unternehmen beteiligt sei. Eine naheliegende Vermutung, die laut Gericht jedoch nicht nachweisbar sei. (vue/rem)
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