Patenturteil könnte deutsche PC-Hersteller belasten

Dienstag, 7. August 2007 um 00:00

Laut Judith Lammers, Sprecherin des Branchenverbandes Bitkom, könnten so besonders für kleinere Unternehmen Probleme entstehen. Zwar habe fast jeder Hersteller Rücklagen gebildet, diese könnten aber in Einzelfällen nicht ausreichen. Gleichzeitig sehen sich deutsche Hersteller schon seit Jahren einem starken Wettbewerb mit internationalen Anbietern ausgesetzt. Dementsprechend klein fielen in den vergangen Jahren die Gewinnmargen aus. Zudem mache es die aktuelle Marktsituation schwierig, die entstandenen Mehrkosten an die Kunden weiterzugeben, so Lammers.

Der aktuelle Schiedsvorschlag der DPMA ist dabei nicht das einzige Urteil hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung via PC. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2006 könne man mit dem PC wie mit einem Kopierer Texte vervielfältigen. Daher sei eine Abgabe von zwölf Euro je verkauften Gerät zu entrichten. Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings auch noch nicht, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Die Rechtslage hinsichtlich eingebauter DVD-Brenner ist dagegen klar. Jeder Hersteller, der einen PC mit dem Brenner ausrüstet, muss bereits jetzt 9,21 Euro zahlen. Sollten auch die anderen beiden Urteile greifen, würden deutsche Hersteller zukünftig mindestens mit 27 Euro, bei einem integrierten Brenner mit 36,21 Euro belastet.

Allerdings tritt am ersten Januar 2008 ein neues Urheberrecht in Kraft. Experten rechnen damit, dass Verbände und Hersteller die jeweiligen Abgaben auf der neuen Rechtsgrundlage erneut verhandeln werden. Auch gegen den aktuellen Vorschlag der DPMA wird eine Klage seitens der Hersteller erwartet. (kat/rem)

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