Patenturteil könnte deutsche PC-Hersteller belasten
Der aktuelle Schiedsvorschlag der DPMA ist dabei nicht das einzige Urteil hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung via PC. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2006 könne man mit dem PC wie mit einem Kopierer Texte vervielfältigen. Daher sei eine Abgabe von zwölf Euro je verkauften Gerät zu entrichten. Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings auch noch nicht, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Die Rechtslage hinsichtlich eingebauter DVD-Brenner ist dagegen klar. Jeder Hersteller, der einen PC mit dem Brenner ausrüstet, muss bereits jetzt 9,21 Euro zahlen. Sollten auch die anderen beiden Urteile greifen, würden deutsche Hersteller zukünftig mindestens mit 27 Euro, bei einem integrierten Brenner mit 36,21 Euro belastet.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: IT-News
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.