Niederlage für Uber: Angebot in Europa als Transportservice klassifiziert - mit entsprechenden Folgen

EuGH klassifiziert Uber als Beförderungsservice und stellt Uber damit Taxi-Unternehmen gleich

Donnerstag, 21. Dezember 2017 um 09:08

LUXEMBURG (IT-Times) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Angebot von Uber als Transportservice bzw. Verkehrsdienstleistung klassifiziert. Damit droht Uber in Europa ein weiterer Einschnitt.

Uber Taxi App

Uber hat seit 2011 die Taxi-Industrie revolutioniert, indem Nutzer über eine App auf dem Smartphone auch Privatfahrer anheuern können, die Kunden von einem Ort zum anderen bringen. Heute ist Uber in mehr als 600 Städten weltweit präsent, darunter in vielen Städten Europas.

Während sich Uber als App-Anbieter und IT-Dienstleister sieht, der lediglich als Vermittler zwischen Fahrer und Kunden agiert, wenn es um den Personentransport geht, sieht der EuGH dies anders.

Nach Meinung der Richter erbringt Uber eine Verkehrsdienstleistung und unterliegt damit entsprechenden Regulierungen. Damit ist der Uber-Service rein rechtlich mit einem klassischen Taxi-Service gleichgestellt, berichtet Spiegel Online.

Durch die Entscheidung muss sich Uber künftig den nationalen Regeln für die Taxibranche unterwerfen, ansonsten drohen dem Unternehmen harte Strafen. Die Regelung gilt für jeden Mitgliedstaat in der EU.

Meldung gespeichert unter: Mitfahrgelegenheit (Ride Sharing), Software, Internet

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...