BERLIN (IT-Times) - Dass die Berichterstattung der Axel Springer AG von deutschen Gerichten für unzulässig erklärt wurde, widerlegte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied heute, dass es „weiterhin zulässig ist, sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Verfehlungen von Prominenten und entsprechende Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren zu berichten“, so eine Pressemitteilung der Axel Springer AG. Dieses Grundsatzurteil hatte sich das Medienhaus Axel Springer erstritten. Hintergrund war ein Fall aus dem Jahr 2004, bei dem ein wegen Drogenbesitzes angeklagter Schauspieler gegen die Berichterstattung klagte. Die deutschen Gerichte aller Instanzen hatten die Berichterstattung für unzulässig erklärt. Axel Springer hatte dagegen beim EGMR für die Presse- und Äußerungsfreiheit plädiert und nun Recht bekommen. (lim/rem)
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