HAMBURG - Der Anbieter von Online-Lotterie- und Wettangeboten, die Tipp24 AG (WKN: 784714), spürt wieder ein wenig Aufwind.
Wie in einem Vorabartikel des Magazins Spiegel zu erfahren war, hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz vorerst den Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft gesetzt. So hieß es in der Entscheidung, dass man „erhebliche Bedenken“ habe, „ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit“ der EU verstoße. Verpflichtet hat das Gericht deshalb die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft, weiterhin Tipps von Internet-Anbietern anzunehmen.
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