Nach Stellenabbau jetzt Beherrschungsvertrag für Vogt electronic

Freitag, 23. Januar 2009 um 11:03

OBERNZELL - Die Vogt electronic AG (WKN: 765933) hat einen Beherrschungsvertrag mit der Sumida Vogt GmbH abgeschlossen. Den Aktionären des Unternehmens werden Barabfindungen geboten.

Vogt electronic hat heute mit der Sumida Vogt GmbH, einer 100prozentigen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Der Aufsichtsrat von Vogt electronic hat dem Vertrag zugestimmt. Damit fehlt nun noch die Zustimmung der Hauptversammlung, bevor der Vertrag endgültig wirksam wird. Daher beruft das Unternehmen am 19. März 2009 eine außerordentliche Hauptversammlung ein, um die entsprechenden Schritte vorzunehmen.

Zudem wollen Vorstand und Aufsichtsrat von Vogt electronic auf der Hauptversammlung vorschlagen, dem vollständigen Widerruf der Zulassung der Aktien der Vogt electronic AG zum Regulierten Markt (Delisting) zuzustimmen. Sumida Vogt GmbH bietet den außenstehenden Aktionären von Vogt electronic an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 7,50 Euro je Stammaktie und 7,77 Euro je Vorzugsaktie zu erwerben. Diese Werte ergeben sich aus dem Unternehmenswert von Vogt electronic: So wurde für das Unternehmen ein Wert von rund 43,863 Mio. Euro ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer bestätigt. Das entspricht rund 7,50 Euro pro Stammaktie und 7,77 Euro je Vorzugsaktie.

Meldung gespeichert unter: Vogt Electronic, Hardware

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