Mitnutzung von Kupferleitungen einer Inhouse-Netzinfrastruktur

Netzwerkinfrastruktur

Mittwoch, 9. Juni 2021 um 12:20
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

Die Bundesnetzagentur hat einen Beschluss zur Mitnutzung gebäudeinterner Kupferleitungen veröffentlicht. 

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagt: „Mit der Entscheidung stärken wir die Wahlfreiheit der betroffenen Endkunden, die sich zwischen einem schnelleren Glasfaseranschluss und der Beibehaltung eines herkömmlichen DSL-Produkts entscheiden können. Gleichzeitig senden wir ein Zukunftssignal, indem wir die künftige Nutzung von Glasfaserleitungen sichern.“

Streitbeilegung mit der Wohnungswirtschaft

Die Bundesnetzagentur war Schiedsrichterin eine Auseinandersetzung zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der Wohnungsgesellschaft SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gestritten wurde um die Nutzung von geschalteten Kupferendleitungen in Wohnhäusern. Die Telekom versorgt mit den Kupferendleitungen Endkunden mit breitbandigen DSL-Produkten. Das Eigentum an den Endleitungen ist umstritten und Gegenstand laufender Verfahren vor Zivilgerichten, in denen die Wohnungsgesellschaft Zahlungen für deren Nutzung verlangt. 

Die Telekom beantragte eine Erlaubnis der Wohnungsbaugesellschaft, die Kupferendleitungen kostenlos mitnutzen zu dürfen. Die Wohnungsgesellschaft lehnte dies ab und bot stattdessen eine entgeltliche Mitnutzung von in den Häusern neu installierten Glasfaserleitungen an. Daraufhin beantragte die Telekom Ende Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur ein gesetzlich vorgesehenes Streitbeilegungsverfahren. 

Meldung gespeichert unter: Breitband, Netzwerkausrüstung, Glasfaser, Glasfaserkabel, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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