Millionen-Schiedsklage gegen Gigaset
Festnetz
Oxxynova sei dabei vertraglich verpflichtet worden, den von Evonik erworbenen Produktionsstandort in Lülsdorf fortzuführen, so lange nicht bestimmte Bedingungen eintreten. Zugleich habe Gigaset eine Garantie dafür übernommen, dass Oxxynova bei Verletzung dieser Fortführungspflicht eine Vertragsstrafe zahle. Laut Evonik sei dieser Punkt des Vertrages Ende 2007 verletzt worden, Gigaset hafte für die Vertragsstrafe gesamtschuldnerisch.
Die Gigaset AG selbst hält die Klage für unbegründet. Die Schließung des Standortes Lülsdorf sei nach dem Vertrag unter bestimmten Bedingungen gestattet. Gigaset wies sowohl den Sachverhalt als auch die Ansprüche im Vorfeld zurück und plant eine Verteidigung gegen die Schiedsklage, wobei man sich auf ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei stütze. Ferner habe die Gigaset AG (WKN: 515600) in Absprache mit dem Konzernabschlussprüfer im Jahresabschluss 2011 eine angemessene Risikovorsorge getroffen. (lim/rem)
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Meldung gespeichert unter: Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT), Gigaset, Telekommunikation, Hardware
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