Mieterstromgesetz bislang kaum wirksam
Erneuerbare Energien: Solarstrom
Gemeinsame Pressemitteilung des GdW und des BSW-Solar vom 28. Juni 2018
Berlin, den 28. Juni 2018
Das vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal 1 Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.
„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
„Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mieter sollte ein barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft heute in Berlin. „Mit besseren Rahmenbedingungen können wir das große Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben“, sind sich beide Verbandsvertreter einig.
In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz.
Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 Prozent eher zufrieden, 3 Prozent sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.
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