Microsoft: Bundeskartellamt untersucht marktübergreifende Bedeutung des US-Technologiekonzerns

Wettbewerb

Mittwoch, 29. März 2023 um 16:00

REDMOND (IT-Times) - Der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft wird von der deutschen Wettbewerbsbehörde Bundeskartellamt näher unter die Lupe genommen.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat am 28. März 2023 ein Verfahren gegen die Microsoft Corp. (Nasdaq: MSFT: ISIN: US5949181045) eingeleitet, um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zukommt.

Die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts über große Digitalkonzerne wurde Anfang 2021 erweitert. Danach kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Eingeleitet hat das Bundeskartellamt gegen Microsoft zunächst die erste Stufe, d.h. ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung, wobei das Vorliegen eines digitalen Ökosystems ausreichen kann, das sich über verschiedene Märkte erstreckt.

„Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert. In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten. Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam. Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist mit der heutigen Entscheidung noch nicht verbunden und werde mit der Europäischen Kommission abgestimmt und ggf. mit weiteren Wettbewerbsbehörden gesondert entschieden.

Das Bundeskartellamt hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bereits in Bezug auf die Unternehmen Alphabet (Google) und Meta Platforms rechtskräftig festgestellt.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäische Union (EU), LinkedIn, Windows, Microsoft Office, Microsoft Azure, Bundeskartellamt, Microsoft, Software, Internet

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