Mehrheit der Berufstätigen nach Büroschluss erreichbar

Dienstag, 30. März 2010 um 11:12

Zwei Drittel der Berufstätigen in Deutschland sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. Ein Drittel der Erwerbstätigen ist jederzeit erreichbar, also auch am Abend oder am Wochenende. Ein weiteres Drittel ist zu festgelegten Zeiten per Internet oder Telefon auch außerhalb der Arbeitszeit für den Arbeitgeber da. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. 32 Prozent der Berufstätigen sind in ihrer Freizeit nur in Ausnahmefällen oder gar nicht per Internet oder Handy erreichbar. Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es bei Männern und Frauen. Während fast drei Viertel (73 Prozent) der berufstätigen Männer außerhalb der normalen Arbeitszeiten per Handy oder E-Mail erreichbar sind, sind es bei den Frauen 59 Prozent. „Die neuen Kommunikationsmittel bringen es mit sich, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Forciert werde dieser Trend durch den Erfolg von modernen Smartphones, die an praktisch jedem Ort die Bearbeitung beruflicher E-Mails und das Surfen im Internet ermöglichen.

„Internet und Handy beschleunigen die betrieblichen Prozesse und bringen mehr Flexibilität und Mobilität“, sagte Scheer. So könnten dringende Arbeiten auch schnell im Home-Office oder unterwegs erledigt werden. Zur Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten sollten aber klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern vereinbart werden. Unter anderem sollte festgelegt werden, wann und aus welchem Anlass der Mitarbeiter erreichbar sein sollte. Nach den Ergebnissen der Umfrage existieren bei der Mehrheit der Befragten (56 Prozent) bereits entsprechende Vereinbarungen. Bei 34 Prozent der Berufstätigen gibt es Vereinbarungen im Rahmen einer individuellen Absprache mit dem Vorgesetzten. Bei 22 Prozent existiert eine Vorgabe des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter. Allerdings gibt es bei immerhin bei 41 Prozent der Berufstätigen keine klaren Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

Arbeitsrechtlich besteht keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer, während der Freizeit per E-Mail oder Handy für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Anders verhält es sich, wenn eine so genannte „Rufbereitschaft“ vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auf Abruf zur „unverzüglichen Arbeitsaufnahme“ in der Lage sein. Das kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder auch mündlich vereinbart werden. Bei vielen ist eine Rufbereitschaft Teil des Jobs, zum Beispiel im technischen Support. Bei normalen Bürotätigkeiten kommt es auf die Art der Tätigkeit und die Bezahlung an. In den Arbeitsverträgen von gut bezahlten Experten sowie Führungskräften kann eine Rufbereitschaft pauschal abgegolten werden.

Das Thema der Erreichbarkeit sollte aus Sicht des BITKOM möglichst bereits bei Bewerbungsgesprächen, aber auch im Rahmen von Personalgesprächen diskutiert werden. Scheer: „Zwischen ‚Dienst nach Vorschrift‘ und einer ständigen Verfügbarkeit müssen die Beteiligten einen gesunden Mittelweg finden.“

Zur Methodik: Die Daten wurden in einer repräsentativen Befragung der ARIS Umfrageforschung im Auftrag des BITKOM erhoben. Dabei wurden 1.000 Personen in Privathaushalten ab 14 Jahre befragt.

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Meldung gespeichert unter: BITKOM, Telekommunikation

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