Mehr Anträge auf Schlichtung bei Telekommunikationsfragen
Festnetz- und Mobilfunkverträge
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht heute den Tätigkeitsbericht ihrer Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation. Der Bericht informiert über Anträge und Ergebnisse der Schlichtung bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen im Jahr 2017.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an uns wenden, um Streit vor Gericht zu vermeiden,“ erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die gestiegene Zahl an Anträgen zeigt uns, dass unsere Streitmittler eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern sind.“
Steigende Anzahl an Anträgen
Im Jahr 2017 sind über 2.500 Anträge bei der Bundesnetzagentur eingegangen, im Vorjahr waren es knapp 2.000. 860 Anträge wurden von der Schlichtungsstelle als unzulässig abgelehnt. In 50 Prozent der Fälle konnte durch das eingeleitete Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung erreicht werden, d.h. das Anliegen des Antragsstellers konnte zu seiner Zufriedenheit geklärt werden.
„Wir finden oft gute Lösungen, wenn die Parteien gesprächsbereit sind und sich auf einen Kompromiss einlassen,“ ergänzt Homann. „Im Idealfall können wir den Streit nachhaltig klären und das Vertragsverhältnis kann fortgesetzt werden.“
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Meldung gespeichert unter: Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer
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