Magix zahlt Sonderdividende - rechtliche Bedenken ausgeräumt
Die Hauptversammlung der Magix AG hatte die Sonderausschüttung in Höhe von 1,12 Euro je Aktie im März 2011 beschlossen. Für diese Sonderdividende hatte das deutsche Softwareunternehmen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 11.684.858,08 Euro ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine unmittelbar anschließende Kapitalherabsetzung um den gleichen Betrag angekündigt. Die so frei werdenden Mittel sollten an die Aktionäre ausgezahlt werden. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte im Mai 2011 grundsätzliche Bedenken gegen die aktienrechtliche Zulässigkeit der beschlossenen Maßnahmen erhoben und die Eintragung der Kapitalmaßnahme ins Handelsregister abgelehnt. (haz/rem)
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Meldung gespeichert unter: Magix, Software
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