Magix meldet rechtliche Probleme bei Sonderausschüttung
Nun hat das Amtsgericht Charlottenburg grundsätzliche Bedenken gegen die aktienrechtliche Zulässigkeit der beschlossenen Maßnahmen erhoben und die Eintragung der Kapitalmaßnahme ins Handelsregister abgelehnt. Magix kündigte heute an, gegen diese Ablehnung Beschwerde zu erheben. Wann die Handelsregistereintragung der Kapitalherabsetzung und damit die geplante Sonderausschüttung tatsächlich erfolgen kann, ist nach heutiger Mitteilung der Magix AG noch nicht abzusehen. (haz/rem)
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Meldung gespeichert unter: Magix, Software
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