Magix beschließt Sonderausschüttung
Für die Sonderausschüttung seien eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließend eine anschließende Kapitalherabsetzung erforderlich. Die frei werdenden Mittel könne Magix dann an die Aktionäre auszahlen. Eine Sonderausschüttung darf aus Gründen des Gläubigerschutzes frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Eintragung der Beschlussfassungen im Handelsregister vorgenommen werden.
Magix betonte, dass nach der geplanten Dividendenausschüttung und Sonderausschüttung ausreichend liquide Mittel zur Umsetzung der Wachstumsstrategie zur Verfügung bleiben werden. Die Magix AG ist Anbieter von Software, Onlinediensten und digitalen Inhalten im Bereich multimedialer Kommunikation. (mer/rem)
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