Loewe greift nach dem letzten Strohhalm
Unterhaltungselektronik
Vor knapp zwei Wochen hatte die Loewe AG (WKN: 649410) bei der Justiz ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt, das das Unternehmen vor dem Gläubigerzugriff schützt und eine Sanierung in Eigenregie ermöglicht. Von Seiten des Gesetzes muss diese Sanierung jedoch innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. (lsc/rem)
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