Lock up: Was hinter der Stillhaltefrist nach einem Börsengang einer Company steckt

Aktienkurse und Kurspflege

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Altaktionäre verpflichten sich bei einem Initial Public Offering (IPO) zum Nicht-Verkauf von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Was dabei zu beachten ist erfahren Sie hier.

Begriff und Bedeutung

Nach dem Börsengang sind bestimmte Fristen für Altaktionäre beim Verkauf von Anteilen aus dem eigenen Bestand einzuhalten. Diese Sperrfrist wird auch als Lock-Up-Periode bezeichnet.

Es handelt sich dabei um eine Stillhaltefrist von bestehenden Aktionären nach dem Initial Public Offering (IPO) eines Unternehmens, innerhalb derer ein bestimmter Aktionärskreis keine Aktien verkaufen darf.

Die Länge der vereinbarten Frist ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich vereinbart. In der Praxis findet man in Deutschland häufig Stillhaltefristen von sechs bis 18 Monaten.

Beachte: Aktien mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten werden nicht zum Streubesitz, also nicht zur Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, hinzu gezählt.

Anwendung und Praxis

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

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