Leoni: Automobilzulieferer kündigt heftigen Kapitalschnitt an, wobei Aktionäre leer ausgehen würden

Automobilzulieferer

Mittwoch, 29. März 2023 um 13:52

NÜRNBERG (IT-Times) - Der in Schieflage geratene Automobilzulieferer Leoni AG hat heute bekannt gegeben, einen Kapitalschnitt durchführen zu wollen, wobei Alt-Aktionäre mit leeren Händen zurückbleiben würden.

Leoni Paraguay

Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884) teilte heute mit, sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über ein finanzielles Sanierungskonzept mit Finanzgläubigern und Stefan Pierer als strategischem Investor zu befinden.

Mit dem neuen Konzept soll der Automobilzulieferer nahezu entschuldet und mit frischen liquiden Mittel versehen werden, hieß es in einem offiziellen Statement des Unternehmens.

Die Finanzierung der Leoni AG soll so bis Ende 2026 sichergestellt werden. Aus Sicht des Vorstandes der Leoni AG sei dies die einzige noch verbleibende Sanierungslösung für das verschuldete Unternehmen.

Die Maßnahmen sollen unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes erfolgen, hieß es weiter, eine Möglichkeit, ein drohendes Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Dazu soll das Grundkapital der Leoni AG auf null herabgesetzt werden.  Eine folgende Barkapitalerhöhung solle dann einen Betrag von 150 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG von einer Gesellschaft eingebracht werden.

Hinter dieser Gesellschaft steckt Dipl.-Ing. Stefan Piererr. Zusätzlich soll diese Gesellschaft Finanzforderungen gegen die Leoni AG im Volumen von 708 Mio. Euro gegen eine wirtschaftliche Beteiligung von 45 Prozent übernehmen.

Zu dieser Kapitalerhöhung soll ausschließlich die von Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen werden, sodass diese neue Alleingesellschafterin der Leoni AG wird. Die Börsennotierung der Aktien der Leoni AG endet dann.

Bestehende Aktionäre würden dann leer ausgehen und ihr Investment komplett verlieren. Bislang haben zudem nicht alle Schuldscheingläubiger dem Sanierungskonzept zugestimmt.

Unter dem Schirm des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes umgeht Leoni so einer erforderlichen Zustimmung der Hauptversammlung mit mindestens 75 Prozent des anwesenden Grundkapitals, die wohl kaum zustande kommen würde.

Meldung gespeichert unter: Kabelsysteme und Bordnetze, Mergers & Acquisitions (M&A), Hauptversammlung (HV, General Meeting), Delisting, Kapitalherabsetzung (Kapitalschnitt), Automobile, Aktien, Privatisierung, Leoni, Hardware

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