Leica Camera AG: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlung

Dienstag, 8. Januar 2008 um 17:34

Nach Angaben der Leica Camera AG haben insgesamt 15 Aktionäre beim Landgericht Frankfurt am Main Anfechtungsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. November 2007 erhoben. Strittig ist demnach die Entscheidung, die Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf die ACM Projektentwicklung GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung (Squeeze-Out) zu ermöglichen.

Zwar ist bisher keine Klage formell zugestellt worden, doch die Leica Camera AG teilte bereits mit, dass sämtliche Klagen offensichtlich unbegründet seien. Des weiteren plant sie einen Antrag auf Erlass eines so genannten Freigabebeschlusses demzufolge die Erhebung der Anfechtungsklage der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

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