Kreativer Netzausbau vor Ort erleichtert den Ausbau hochmoderner Glasfasernetze

Glasfasernetze

Montag, 27. Oktober 2014 um 09:30

„Vieles von dem, was in der EU-Kostensenkungsrichtlinie angelegt ist, wurde mit dem neuen TKG schon vorweggenommen oder ist sogar fast wortgleich aus dem TKG in die Richtlinie übernommen worden“, erläutert BREKO-Präsident Kleint. „Soweit die neue Richtlinie über die Regelungen des deutschen TKG hinausgeht – also vor allem beim Thema Zugangsanspruch zu passiver Infrastruktur –, rät der BREKO zur gesetzgeberischen Zurückhaltung. Die Förderung freiwilliger Kooperationen sollte stets Vorrang haben.“

Aus Sicht des BREKO sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Versorgung der Bevölkerung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen langfristig sicherzustellen, grundsätzlich zu befürworten. Synergien, die durch die Nutzung alternativer Infrastrukturen entstehen, werden auf Basis des TKG bereits heute genutzt. Wo eine Versorgung mit breitbandigen Netzen bereits gegeben ist, können sich Zugangsverpflichtungen zu Telekommunikationsinfrastrukturen auch kontraproduktiv auswirken. Die Umsetzung der Richtlinie darf nicht dazu führen, dass Investitionsanreize ausgehebelt werden und der Wettbewerb so mittelfristig gefährdet wird. BREKO-Präsident Ralf Kleint resümiert: „Die größten Erfolge bei der flächendeckenden Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen lassen sich langfristig nur durch funktionierenden Wettbewerb um Kunden und fairen Wettbewerb um Fördermittel erreichen.“

Herzliche Grüße aus dem BREKO-Hauptstadtbüro,

Marc Kessler

Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

und Mitgliederkommunikation

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Meldung gespeichert unter: Breitband, BREKO, Internet

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