Konsultation zu investitions- und wettbewerbsfreundlichen Rahmenbedingungen für beschleunigten Glasfaserausbau

Breitbandausbau Deutschland

Dienstag, 14. März 2017 um 15:03
Bundesnetzagentur

Homann: „Wir setzen für den Ausbau des schnellen Internets auf eine Flexibilisierung der Regulierung.“

Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute in einem öffentlichen Verfahren Vorschläge, wie ein beschleunigter Ausbau von Glasfasernetzen regulatorisch unterstützt werden kann.

„Die fortschreitende Digitalisierung erfordert immer leistungsstärkere Netze. Die Unternehmen brauchen Anreize, in den Ausbau von Glasfasernetzen zu investieren. Ihnen sollten die nötigen Freiheitsgrade gewährt werden, um den Ausbau schneller voranzubringen“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

„Insgesamt gilt es, bei neuen Technologien durch mehr Markt und weniger Regulierung die Potenziale privatwirtschaftlicher Investitionen auszuschöpfen.“  Er ergänzt: „Wir wollen das hohe Wettbewerbsniveau erhalten. Kunden sollen auch weiterhin von einem guten Preis-Leistungsverhältnis und vielfältigen Angeboten profitieren.“

Investitionsanreize durch flexiblere Preissetzung

Das Konsultationspapier der Bundesnetzagentur diskutiert unterschiedliche Vorschläge für eine zusätzliche Flexibilisierung der Regulierung. Die Tatsache, dass sich das Konsultationsdokument mit verschiedenen Optionen des „Wie“ einer möglichen künftigen Regulierung bei FttH/B beschäftigt, ist kein Vorgriff auf die Frage des „Ob“ einer sektorspezifischen Regulierung auf den hier in Rede stehenden Märkten.

Um einen marktgetriebenen Netzausbau regulatorisch zu begünstigen, wird es darauf ankommen, dass Unternehmen auf die allmählich wachsende Zahlungsbereitschaft der Kunden mit einer flexiblen Preissetzung reagieren können. Dies könnte auch eine schnellere Marktdurchdringung mit Glasfaseranschlüssen und später die nötige Refinanzierung erleichtern.

Ein denkbarer Ansatz ist es, die Endkundenpreise als Ausgangspunkt zu nutzen, um den Preis für die Nutzung der Glasfaser durch Dritte festzulegen (Nachbildbarkeitsansatz). Eine Orientierung der Netznutzungsentgelte an den wettbewerblichen Endkundenpreisen kann es den ausbauenden Unternehmen ermöglichen, die Amortisation der langfristig ausgerichteten Investitionen marktkonform zu gestalten. Der Mietpreis für die Nutzung von Infrastrukturen könnte in Abhängigkeit von den Endkundenpreisen „atmen“, sich also im Zeitablauf und regional unterscheiden. Auf diese Weise könnte auch den spezifischen Risiken des Glasfaserausbaus besser Rechnung getragen werden.

Glasfaserausbau und Wettbewerb fördern

Meldung gespeichert unter: Glasfaser, Bundesnetzagentur, Internet, Regulierer

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