Keine Schranken für illegale Downloads
In dem aktuellen Fall hatte SABAM, das belgische GEMA-Pendant, gegen den Provider Scarlet geklagt, weil Internetnutzer sich über diesen mithilfe eines Peer-to-Peer-Programms illegal Musik beschafft hatten. Das Urteil betrifft auch deutsche Internetprovider wie beispielsweise die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750). (lsc/rem)
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