Kein Wechsel des Fördersystems bei der Photovoltaik
Bundeswirtschaftsministerium: erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien
Dieses EEG-Verfahren hat sich nach Einschätzung des BSW-Solar im Grundsatz bewährt, muss jedoch zeitnah nachjustiert werden. So verhindere der EEG-Degressionsmechanismus zwar in seiner jetzigen Fassung eine Überförderung erfolgreich, nicht jedoch eine Unterförderung. Unter ihr leidet derzeit ein Großteil des deutschen Photovoltaik-Marktes. Das Problem hat sich mit der von der Solarbranche und Verbraucherschützern stark kritisierten Einführung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch seit dem letzten Sommer noch verschärft. Der Verband rechnet damit, dass in der Folge auch in diesem Jahr die Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung deutlich verfehlt werden und appelliert an die Politik, Belastungen solarer Eigenversorger abzubauen, statt sie weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang kritisiert der BSW-Solar, dass bei den künftig geplanten Ausschreibungen großer Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung oberhalb von einem Megawatt der Eigenverbrauch unzulässig sein soll. Der Verband wird das bis Anfang Oktober dauernde Konsultationsverfahren nutzen, um der Bundesregierung Verbesserungsvorschläge bei der Ausgestaltung des Ausschreibungsgesetzes zu unterbreiten. Er lädt Unternehmer dazu ein, dem BSW-Solar dafür Anregungen zu nennen.
Seit dem Start des EEG im Jahr 2000 sind die Preise für Solarstromanlagen um rund 90 Prozent gesunken. Nach Einschätzung der Bundesregierung zählt die Photovoltaik neben der Windenergie zu den zwei zentralen Säulen der Energiewende. Ihr verstärkter Ausbau ist nicht nur für den Klimaschutz unverzichtbar. Mit Hilfe von Solarenergie schützen sich inzwischen auch immer mehr Bürger und Unternehmer vor steigenden Energiekosten.
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