Kein Wechsel des Fördersystems bei der Photovoltaik

Bundeswirtschaftsministerium: erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien

Freitag, 31. Juli 2015 um 17:47
BSW-Solar

Berlin, 31. Juli 2015: Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien veröffentlicht. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), Carsten Körnig: "Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so."

Nach den heute vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Eckpunkten sollen sich mit dem für Ende 2016 erwarteten Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur ebenerdig errichtete Solarparks und sehr große Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt in Ausschreibungsverfahren um eine Förderberechtigung bewerben müssen. Der Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Interessenten soll hingehen weiterhin über die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Die Förderhöhe ergibt sich hier nicht über Ausschreibungen, sondern sie richtet sich weiterhin nach der Höhe der Photovoltaik-Nachfrage. Je mehr Solarstromleistung neu installiert wird, desto schneller sinkt die Förderung für neu errichtete Anlagen.

Meldung gespeichert unter: Solarindustrie, BSW-Solar, Solartechnik, Verbände

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