Kapitalrücklage: Was AGs, GmbHs und KGaAs bei der Bildung von Rücklagen beachten sollten

Bilanzierung und Bilanzkennzahlen

Rücklagen

sind Teil des Eigenkapitals einer Company und stehen auf der Passivseite der Bilanz. Sie werden nach dem Vorsichtsprinzip gebildet. Wie das funktioniert, erklären wir hier. 
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Begriff und Bedeutung

Kapitalrücklagen

(Englisch: capital surplus) müssen - wie der Name schon verraten könnte - von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gebildet werden. Sie befinden sich auf der Passivseite einer Bilanz und sind Teil der offenen Rücklagen.

Im Prinzip sind Rücklagen zurückgelegte Gewinne, die in Vorsichtsmaßnahmen begründet sind. In der Bilanz eines Unternehmens wird die Kapitalrücklage nach dem Grundkapital und vor der Position Gewinnrücklage aufgeführt.

Kapitalrücklagen sind neben dem Gezeichnetem Kapital, Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag und Jahresüberschuss bzw. Jahresfehbetrag ein Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung.

Deutsche Aktiengesellschaften müssen mindestens zehn Prozent des Grundkapitals als Rücklage einstellen (§ 150 Abs. 2 AktG). Damit sollen mögliche Verluste des Unternehmens gedeckelt werden.

Es müssen dabei so lange fünf Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (als Teil der Gewinnrücklage) eingestellt werden, bis Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage zusammen zehn Prozent des Grundkapitals erreicht haben.

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Was ist als Kapitalrücklage auszuweisen?

§ 272 II HGB

regelt, was als Kapitalrücklage ausgewiesen werden muss:

1. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird (Agio oder Aufgeld).

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