Jeder Zweite für Dashcam-Pflicht

Überwachungskameras: Dashcam

Freitag, 6. April 2018 um 12:48

■   Zwei von drei Bundesbürgern kennen Dashcams 
■   Mehrheit sieht Vorteile für Verkehrssicherheit, Minderheit sieht Dashcams als Eingriff in Privatsphäre 
■   Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof, ob Dashcam-Aufzeichnungen Beweismittel sein dürfen 

BITKOM

In anderen Ländern ist die Dashcam im Auto schon weit verbreitet, in Deutschland ist die Mini-Kamera fürs Fahrzeug dagegen kein Standard – auch wenn immer mehr Verbraucher die Vorteile sehen. Mehr als acht von zehn Deutschen (83 Prozent) gehen davon aus, dass die Videokameras im Auto in den kommenden Jahren in Deutschland zum Alltag gehören werden.

Das sind neun Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren (2015: 74 Prozent). Rund zwei Drittel (65 Prozent, 2015: 58 Prozent) sind zudem der Ansicht, dass die Kameras zur Verkehrssicherheit beitragen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben.

„Schon jetzt sind gute Dashcam-Modelle ab circa 50 Euro erhältlich und der Markt wächst stetig“, sagt Bitkom-Experte für Consumer Technologies, Adrian Lohse. Dashcams werden auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Autos angebracht und nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug auf.

So können Unfälle aufgezeichnet werden, aber auch Landschaftsaufnahmen auf der Autofahrt im Urlaub sind möglich. Einige Modelle haben außerdem Spezialfunktionen wie ein GPS-Modul, das die Route speichert, einen Abstandswarner oder Spurhalteassistenten. „Die Installation der Mini-Kameras ist einfach und Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten“, so Lohse.

Dashcams sind derzeit vor allem in Russland weit verbreitet. Dort nutzen viele Autofahrer die Kameras, um bei einem Unfall Beweismaterial in der Hand zu haben. In Deutschland ist die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams und die Zulässigkeit der Aufnahmen vor Gericht noch strittig.

Ob Aufzeichnungen aus der Autokamera bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden, liegt daher im Ermessen des Richters. Denn Dashcams filmen zwar Verkehrssünden, Zusammenstöße, illegale Überholmanöver und zeichnen so objektive Beweise auf.

Bei vielen Verkehrsunfällen lässt sich so besser feststellen, wer der Schuldige ist. Datenschützer sehen Dashcams aber vor allem dann kritisch, wenn diese dazu genutzt werden, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren und so stetig und anlasslos Personen und Kennzeichen filmen.

Meldung gespeichert unter: Kamera, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Hardware, Verbände

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