Intershop: Neue Kapitalerhöhung schickt Aktien auf Talfahrt

E-Commerce: Online-Shop-Software

Mittwoch, 9. Januar 2019 um 08:55

JENA (IT-Times) - Die Intershop Communications AG hat heute bekannt gegeben, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung durchzuführen. Die Mittel sollen dem Unternehmensumbau dienen.

Intershop Communications - Logo

Der Vorstand der Intershop Communications AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen, die auch ein Bezugsrecht beinhaltet.

Es handelt sich dabei um eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung der Bezugsrechte und von Überbezugsrechten an bestehende Aktionäre der Gesellschaft aus dem Genehmigtem Kapital II.

Mit der Transaktion soll das Grundkapital der Gesellschaft durch teilweise Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von derzeit 34.851.831 Euro um bis zu 4.356.478 Euro auf bis zu 39.208.309 Euro erhöht werden.

Das Bezugsverhältnis der neuen Aktien liegt bei 8:1, der Bezugspreis wurde auf 1,14 Euro je neuer Aktie festgelegt. Die Bezugsrechtsfrist läuft vom 14. Januar 2019 bis zum 28. Januar 2019.

Allerdings gibt es keinen Bezugsrechtshandel, nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen daher nach Ablauf der Frist wertlos. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.

Altaktionäre von Intershop Communications können also für acht Alt-Aktien zusätzlich eine neue Aktie unter Zuzahlung von 1,14 Euro beziehen. Der aktuelle Aktienkurs liegt bei 1,26 Euro.

Zusätzlich zur Ausübung ihrer Bezugsrechte haben alle Aktionäre die Möglichkeit, sich an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Dafür gilt die gleiche Frist.

Meldung gespeichert unter: Online-Shop, E-Commerce, Kapitalerhöhung, Aktien, Intershop Communications, Software

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