Inhaberaktien: Anonyme Beteiligung - was hinter dieser Aktienform steckt und welche Besonderheiten sie aufweist
Aktienformen
Begriff und Bedeutung
Der Begriff Inhaberaktie beschreibt ein Wertpapier, das auf den Inhaber, aber nicht wie bei Namensaktien oder vinkulierten Namensaktien auf den Namen lautet. Damit lassen sich Inhaberpapiere vergleichsweise leicht übertragen und auch verwalten.
Inhaberaktien sind die am meisten verbreitete Form von börsennotierten Aktien in Deutschland und existieren bereits seit dem 17. Jahrhundert. Dagegen werden Namensaktien beispielsweise in Ländern wie Großbritannien oder die USA bevorzugt.
Sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien können als Inhaberaktien ausgestaltet sein. Dabei stellt eine Inhaberaktie einen Bruchteil des Anteils am Grundkapital einer Gesellschaft dar.
Inhaberaktien verbriefen somit Rechte wie Anspruch auf Zahlung einer Dividende, Auskunftsrechte auf der Hauptversammlung (HV) des jeweiligen Unternehmens und Stimmrechte.
Die jeweilige Depotbank bzw. der Online-Broker versendet bei Inhaberaktien die Einladung zur Hauptversammlung an die jeweiligen Aktionäre.
Abgrenzung Inhaberaktie zur Namensaktie
Während Inhaber von Namensaktien der Gesellschaft bekannt sind, ist dies bei Besitzern von Inhaberaktien nicht der Fall. Sowohl Inhaber- als auch Namensaktien werden an der Börse gehandelt.
Bei einer geplanten feindlichen Übernahme eines Unternehmens werden wegen der Anonymität des Aktionärs daher auch gerne Inhaberaktien oder Aktien-Optionen gekauft.
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