Infineon erzielt Vergleich im Patentstreit
Seit Oktober 2007 hat CIF in mehreren Verfahren zunächst die Deutsche Telekom AG verklagt, später auch die Infineon Technologies AG (WKN: 623100), die Arcor AG & Co KG, die United Internet AG, die Hansenet Telekommunikation GmbH - heute Telefonica Germany GmbH & Co. OHG - sowie einige Zulieferer. Im Kern ging es dabei um vier Patente, welche die beklagten Unternehmen in bestimmten DSL-Produkten genutzt haben sollen.
Infineon und andere Unternehmen der Verteidigungsgemeinschaft hatten vor dem Bundespatentgericht in München Nichtigkeitsklagen gegen die vier Klagepatente erhoben. Nachdem das Bundespatentgericht inzwischen zwei Nichtigkeitsklagen stattgab, haben sich die Parteien jetzt auf einen Vergleich verständigt. Dieser Vergleich gestattet es allen Verfahrensbeteiligten nachträglich, die Patente zu nutzen, ohne finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. (röv/rem)
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